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Die Wassergebühr wird 1/4-jährlich mittels Pauschalbetrag vorgeschrieben.Ende September wird der Jahresverbrauch erstellt. Dazu erhalten alle Wasserbezieher, welche noch einen alten Wasserzähler eingebaut haben, eine Ablesekarte zur Bekanntgabe des Wasserverbrauchs.
Alle Wasserbezieher, welche schon einen Funkzähler eingebaut haben, müssen den Wasserstand nicht mehr übermitteln, dieser wird automatisch abgelesen.
Die jährliche Mindestbezugsgebühr entspricht einer Menge von 40 m³.
Tarifentwicklung (Beträge inkl. 10% MWSt):Jahr 2025 2024 2023 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009EUR 2,10 2,00 1,90 1,90 1,85 1,82 1,75 1,68 1,65 1,62 1,59 1,55 1,52 1,49 1,45 1,41 1,38