Wasserbenützungsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt1,90 € je verbrauchtem m3 Wasser

Zuständig

Die Wassergebühr wird 1/4-jährlich mittels Pauschalbetrag vorgeschrieben.
Ende September wird der Jahresverbrauch erstellt. Dazu erhalten alle Wasserbezieher, welche noch einen alten Wasserzähler eingebaut haben, eine Ablesekarte zur Bekanntgabe des Wasserverbrauchs.

Alle Wasserbezieher, welche schon einen Funkzähler eingebaut haben, müssen den Wasserstand nicht mehr übermitteln, dieser wird automatisch abgelesen.


Die jährliche Mindestbezugsgebühr entspricht einer Menge von 40 m³.

Tarifentwicklung (Beträge inkl. 10% MWSt):
Jahr   2025  2024  2023  2022   2021   2020   2019   2018  2017  2016  2015  2014   2013   2012   2011   2010   2009
EUR      2,10    2,00    1,90    1,90    1,85     1,82     1,75     1,68   1,65    1,62   1,59   1,55     1,52    1,49    1,45    1,41    1,38