Reisepass

Bitte mitbringen:

  • alten Reisepass    oder
    bei Neuausstellung Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde
  • bei Verehelichung: Heiratsurkunde 
  • 1 Passfoto
  • EUR 112,00 (EUR 44,-- bei Reisepass für Kinder von 2 bis 12 Jahren; Pass für Kinder unter 2 Jahre ist einmalig gebührenfrei)

Bei Namensänderung durch Heirat:

  • muss ein neuer Pass ausgestellt werden (siehe oben)

Persönliches Erscheinen des Antragstellers erforderlich! 

Bitte beachten Sie: die Gemeinde ist KEINE Passbehörde! Die Beantragung eines gewöhnlichen Reisepasses ist ein Service der Gemeinden.
Ein Express- oder Notpass kann bei der Gemeinde NICHT beantragt werden. Die Zeit von Beantragung bei der Gemeinde bis Zustellung des Passes kann bis zu 3 Wochen beantragen. Sollte ein Pass dringender benötigt werden, muss dieser Antrag bei der Passbehörde (z. B. BH Wels-Land) gestellt werden.

Hier finden Sie alle detaillierten Informationen zur Passbeantragung: https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/reisepass/Seite.020100

Zuständig