Bitte mitbringen:
- alten Reisepass oder
bei Neuausstellung Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde - bei Verehelichung: Heiratsurkunde
- 1 Passfoto
- EUR 112,00 (EUR 44,-- bei Reisepass für Kinder von 2 bis 12 Jahren; Pass für Kinder unter 2 Jahre ist einmalig gebührenfrei)
Bei Namensänderung durch Heirat:
- muss ein neuer Pass ausgestellt werden (siehe oben)
Persönliches Erscheinen des Antragstellers erforderlich!
Bitte beachten Sie: die Gemeinde ist KEINE Passbehörde! Die Beantragung eines gewöhnlichen Reisepasses ist ein Service der Gemeinden.
Ein Express- oder Notpass kann bei der Gemeinde NICHT beantragt werden. Die Zeit von Beantragung bei der Gemeinde bis Zustellung des Passes kann bis zu 3 Wochen beantragen. Sollte ein Pass dringender benötigt werden, muss dieser Antrag bei der Passbehörde (z. B. BH Wels-Land) gestellt werden.
Hier finden Sie alle detaillierten Informationen zur Passbeantragung: https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/reisepass/Seite.020100