Eheschließung

Eheschließung

Anmeldung

Die Ermittlung der Ehefähigkeit (früher Aufgebot) kann frühestens 6 Monate vor dem eigentlichen Hochzeitstermin vorgenommen werden. Ungeachtet dessen können Sie Ihren Wunschtermin für die Eheschließung auch schon vorher reservieren und auch die erforderlichen Unterlagen vorlegen. 

Im Zuge der Ermittlung der Ehefähigkeit wird erledigt:

  •  Aufnahme der Personaldaten
  •  Abgabe von Erklärungen (z.B.Namensführung)
  •  Unterschriften der Verlobten (daher sollten Sie beide anwesend sein)
  •  Bezahlung von Gebühren und Abgaben
  •  Besprechung des Trauungsablaufs

 Für die Ermittlung der Ehefähigkeit sollten Sie sich ca. 1 Stunde Zeit nehmen. 

 

Erforderliche Unterlagen

Für die Anmeldung Ihrer Hochzeit benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern: Reisepass)
  • Nachweis des Wohnsitzes (nicht erforderlich bei aufrechter Meldung in Österreich)
  • Heiratsurkunde der letzten Ehe
  • Nachweis der Auflösung der letzten Ehe (i.d.R. Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten)
  • Optional: Nachweis von akademischen Graden oder Standesbezeichnung 

Für Eheschließungen von Personen mit fremder Staatsangehörigkeit bitten wir Sie, sich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen. 


Heiraten im Ausland

Wenn Sie im Ausland heiraten wollen, verlangt die dortige Behörde von österreichischen Staatsbürgern - neben anderen Dokumenten - üblicherweise ein österr. Ehefähigkeitszeugnis. Das ist eine Bestätigung, dass Sie nach österreichischem Recht alle Ehevoraussetzungen erfüllen (Gültigkeit 6 Monate). Das Ehefähigkeitszeugnis erhalten Sie von Ihrem österr. Wohnsitzstandesamt. Da das Verfahren für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses, dem der Anmeldung zur Eheschließung ("Ermittlung der Ehefähigkeit") gleicht, benötigen Sie dafür dieselben erforderlichen Unterlagen.

Bitte beachten Sie weiters: Heiratsurkunden von manchen Ländern werden in Österreich nicht automatisch akzeptiert! Diese müssen mit einer Überbeglaubigung bzw. Apostille versehen sein. Wenn dies alles erledigt ist und Sie sich wieder in Österreich befinden, müssen Sie Ihre Heiratsurkunde von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzen lassen. 


Gebühren

Aufgrund der vielfältigen Gebühren, ersuchen wir Sie sich diesbezüglich mit unserem Standesamt in Verbindung zu setzen. 

Zuständig