Notdienstregelung NEU ab 01.10.2023

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HÄND-Neu ab 1.10.2023

Die ärztliche Versorgung- auch außerhalb der Ordinationszeiten - ist der oberösterreichischen Ärzteschaft immer schon ein zentrales Anliegen. In fast allen anderen Bundesländern ist nur mehr eine zeitlich eingeschränkte Versorgung gegeben. In Oberösterreich ist bis jetzt noch rund um die Uhr eine niedergelassene Versorgung verfügbar. Als eine Folge der nicht mehr besetzbaren Stellen und der daraus resultierenden Mehrbelastung der übrigen niedergelassenen Kassenärztinnen und Kassenärzte kann dies nicht mehr weiterhin gewährleistet werden. Manche Regionen haben daher schon im Vorjahr den Hausärztlichen Notdienst nicht mehr lückenlos besetzen können.

Die wesentliche Änderung zur bisherigen Versorgung liegt darin, dass der Nachtdienst, wie schon in vielen anderen Bundesländern auch, bis 23 Uhr verpflichtend besetzt wird. Ab 23 Uhr steht dann über die Hotline 1450 eine Telefonärztin/ ein Telefonarzt bereit, der die Patientinnen und Patienten optimal durch das System leitet. Hierfür stehen unterstützend elektronische Tools zur Verfügung. Dieses System läuft in anderen Ländern bereits sehr gut und hat sich international bestens etabliert.


Für eine ärztliche Versorgung außerhalb der Ordinationszeiten stehen im neuen HÄND zur Verfügung: 

•    An Wochentagen zwei Bereitschaftsordinationen (Sprengel Ost und Sprengel West) in der Zeit von 14 bis 19 Uhr und ein

Visitendienst in der Zeit von 19 bis 23 Uhr.

•    An Wochenend- und Feiertagen zwei Bereitschaftsordinationen in der Zeit von 8 bis 12 Uhr, ein 

Visitendienst in der Zeit von 12 bis 23 Uhr


Die überregionale Telefonummer des RK 141 besteht weiter neben der  Gesundheitshotline 1450

Dort ist geschultes Gesundheitspersonal im Einsatz. Falls nötig, steht eine Ärztin/ein Arzt bereit, die/der die Patientinnen und Patienten berät und die weitere Vorgehensweise bespricht.


  Für die Wochentags-Bereitschaft von 14-19 Uhr wird die Zuständigkeit wie folgt aufgeteilt:

•    Sprengel Ost = Gunskirchen, Pennewang, Kematen am Innbach, Meggenhofen, Pichl bei Wels, Bachmanning, Aichkirchen, Offenhausen, Weißkirchen, Schleißheim, Marchtrenk, Holzhausen, Sattledt, Sipbachzell

•    Sprengel West = Lambach, Stadl Paura, Edt bei Lambach, Neukirchen bei     Lambach, Steinerkirchen an der Traun, Fischlham, Steinhaus bei Wels, Eberstalzell, Bad Wimsbach-Neydharting

·       Für Totenbeschau und §8-Untersuchungen sind:

 bis 31.12.2023:  (Alarmierung wie bisher über das Rote Kreuz Tel:141)

Werktags von 7-14 Uhr ist zuerst der Amtsarzt/Polizeiarzt, bei Nichterreichbarkeit sind die Gemeindeärzte zuständig.

Werktags 14-19 Uhr Diensthabende Ordination und Sa/So/FT ist der/die diensthabende Visiten-Ärzt:in zuständig. 

Von 19-7 Uhr der/die Ärzt:in mit dem Fahrdienst 19-23 Uhr. 

Ab 1.1.2024 werden UBG und der Totenbeschau durch das Land OÖ neu regelt.  


    Dr.Florian Ardelt                                                                               Dr.Gerald Geihseder

HÄND-Koordinator Wels-Land                                                        Bezirksärztevertreter Wels-Land