Information für Geflügelhalter:innen in Gebieten mit stark erhöhtem HPAI-Risiko
Die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Hochempfänglich für das Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten. Enten, Gänse und Tauben erkranken entweder kaum oder zeigen keine Symptome, sind aber für die Erregerverbreitung von Bedeutung.
Im aktuellen Seuchengeschehen sind Erkrankungen nach Infektionen mit H5N1 in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden.
Um den Geflügelbestand zu schützen, wurden in Österreich Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko und Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko festgelegt. In diesen Gebieten sind von den Geflügelhalterinnen und -haltern bestimmte Maßnahmen umzusetzen.
Pflichten der Tierhalterinnen und Tierhalter in Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko:
- Es gilt Stallhaltungspflicht: Geflügel ist in Stallungen oder in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, zu halten (z.B. Volieren mit Dach oder sogenannte „Wintergärten“ – zum Stall anschließende, durch Netz oder Gitter abgesicherte offene Fronten unter einem Dach).
- Betriebe unter 50 Stück Geflügel sind bei Einhaltung der folgenden Biosicherheitsmaßnahmen von der Stallhaltungspflicht ausgenommen:
- Enten und Gänse werden getrennt zu anderem Geflügel gehalten, sodass ein Kontakt nicht möglich ist und
- in Ausläufen wird das Geflügel durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt oder die Fütterung und Tränkung erfolgt im Stallinnenbereich oder einem Unterstand. Die Ausläufe müssen in diesem Fall gegen Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
- Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Im Risikogebiet sind außerdem ein Abfall der Futter- und Wasseraufnahme (von mehr als 20%), ein Abfall der Eierproduktion (um mehr als 5%) oder eine erhöhte Sterblichkeitsrate (höher als 3% in einer Woche) zu melden.
Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen.
Die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der örtlich zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) ist ebenfalls für die Früherkennung wichtig.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Haltung von Geflügel bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.
Nachstehend finden Sie noch die Auflistung der aktuellen Risikogebiete:
§ 1. Folgende Gebiete werden zum HPAI-Risikogebiet erklärt:
A. Gebiete mit erhöhtem Risiko:
Das gesamte Bundesgebiet mit Ausnahme der in Punkt B genannten Gebiete.
B. Gebiete mit stark erhöhtem Risiko:
a. im Burgenland die Bezirke
1. Güssing
2. Jennersdorf
3. Mattersburg,
4. Oberpullendorf
5. Oberwart
b. in Kärnten die Bezirke
1. Klagenfurt-Land
2. Völkermarkt
3. Wolfsberg
c. in Niederösterreich die Bezirke
1. Waidhofen an der Ybbs (Stadt)
2. Amstetten
3. Melk
4. Scheibbs
d. in Oberösterreich die Bezirke
1. Braunau am Inn
2. Grieskirchen
3. Linz-Land
4. Perg
5. Ried im Innkreis
6. Schärding
7. Wels-Land
e. Im Bundesland Salzburg
1. im Bezirk Salzburg-Umgebung die Gemeinden
i. Anif
ii. Anthering
iii. Bergheim
iv. Berndorf bei Salzburg
v. Bürmoos
vi. Dorfbeuern
vii. Elixhausen
viii. Elsbethen
ix. Fuschl am See
x. Göming
xi. Henndorf am Wallersee
xii. Hof bei Salzburg
xiii. Köstendorf
xiv. Lamprechtshausen
xv. Mattsee
xvi. Neumarkt am Wallersee
xvii. Nußdorf am Haunsberg
xviii. Oberndorf bei Salzburg
xix. Obertrum am See
xx. Sankt Georgen bei Salzburg
xxi. Sankt Gilgen
xxii. Schleedorf
xxiii. Seeham
xxiv. Straßwalchen
xxv. Strobl
xxvi. Thalgau
xxvii. Wals-Siezenheim
xxviii. Seekirchen am Wallersee
2. die Stadt Salzburg
f. In der Steiermark die Bezirke
1. Deutschlandsberg
2. Leibnitz
3. Hartberg-Fürstenfeld
4. Südoststeiermark