Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich (Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten, Erweiterung oder Neuschaffung des Wohn- und Lebensbereichs).
• Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 2.000 € (2025: 1.500 €) zurückbekommen (Rechnungen sind unbedingt aufzubewahren).
• Pro Kalenderjahr und Förderwerberin bzw. Förderwerber kann maximal ein Förderantrag gestellt werden (gegebenenfalls mit mehreren Rechnungen).
• Für die Jahre 2024/25 stehen insgesamt 300 Mio. € an Fördermitteln zur Verfügung, um die Bauwirtschaft zu stärken und Anreize für die Beauftragung von Handwerksleistungen zu schaffen.
• Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 1.3.2024 bis längstens 31.12.2025 und kann ab 15.07.2024 hier beantragt werden.
Weitere Infos und zahlreiche Dokumente zum Handwerkerbonus gibt es auf www.handwerkerbonus.gv.at
Der Handwerkerbonus kann ausschließlich online unter https://handwerkerbonus.gv.at/ beantragt werden.
Sollten Sie keinen Internetzugang haben, können Ihnen die Mitarbeiterinnen im Bürgerservice der behilflich sein.
Für die Antragstellung wird folgendes benötigt: Original-Rechnung, Zahlungsbestätigung (Überweisungsbeleg), Bankverbindung, Lichtbildausweis.