Seit dem 01.12.2024 gilt in Oberösterreich das neue Hundehaltegesetz
Dieses bringt eine neue Kategorisierung der Hunderassen mit sich. Sie finden nachstehend die neue Einteilung sowie die dazu erforderlichen Unterlagen:
- kleine Hunde
Sachkundekurs
Vorlage Tierarztbestätigung
- große Hunde (40/20-Regelung)
Sachkundekurs
Vorlage Tierarztbestätigung
Überprüfung Alltagstauglichkeit
- spezielle Hunde
(Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier,
Tosa Inu sowie Kreuzungen untereinander (Mischling aus 2 dieser Rassen))
Sachkundekurs
Überprüfung Alltagstauglichkeit
Leinen- UND Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten (Aufhebung der Leinen- und Maulkorbpflicht mittels Bescheid
nach verhaltensmedizinischer Evaluierung möglich)
- auffällige Hunde
Sachkundekurs
Überprüfung Alltagstauglichkeit
Verhaltensmedizinische Evaluierung
Zusatzausbildung
Leinen- UND Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten (Aufhebung der Leinen- und Maulkorbpflicht mittels Bescheid
nach verhaltensmedizinischer Evaluierung möglich)
Was ist ein Sachkundekurs?
Wird ein Hund neu angemeldet, ist ein Sachkundenachweis verpflichtend. Der Kurs dauert mindestens 6 Stunden und ist einmalig von dem/der Hundehalter/in zu absolvieren. Dieser Kurs sollte bereits VOR Anschaffung eines Hundes besucht werden. Die Mitnahme eines Hundes zu diesem Kurs ist nicht erforderlich. Termine für einen Sachkundekurs finden Sie unter: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/hunde-sachkunde-kurse.htm
Was bedeutet die 40/20-Regelung?
Sie dient zur Unterscheidung von großen und kleinen Hunden. Ein großer Hund weist eine Widerristhöhe von mindestens 40cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg auf. Die Bestätigung übernimmt der Tierarzt.
Was ist eine Alltagstauglichkeit?
HalterInnen von großen und speziellen Hunden müssen den verantwortungsbewussten Umgang und das konfliktfreie Führen des Hundes in alltäglichen Situationen nachweisen
Was ist ein auffälliger Hund?
Auffällig ist ein Hund dann, wenn von einem erhöhten Gefährdungspotential für Menschen und Tiere ausgegangen werden kann. Das gilt insbesondere, wenn der Hund ohne selbst angegriffen worden zu sein, einen Menschen in aggressiver Weise bedroht oder verletzt hat. Gleichermaßen gilt diese Bestimmung, wenn ein Tier durch Biss wiederholt oder schwer verletzt wurde. Die Auffälligkeit wird von der zuständigen Gemeinde mittels Bescheid festgestellt.
Was ist eine Zusatzausbildung?
HalterInnen von auffälligen Hunden müssen eine Zusatzausbildung erbringen. Damit wird eine tierschutzgerechte und gefahrlose Haltung sichergestellt.
Was ist eine verhaltensmedizinische Evaluierung?
Der körperliche, psychische und emotionale Zustand des Hundes wird überprüft. Organische Erkrankungen werden von primär psychischen abgegrenzt und auffälligen Hunden Therapieempfehlungen ausgesprochen.
Was sind spezielle Hunde?
Folgende Rassen zählen zu den speziellen Hunden: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier, Tosa Inu sowie Kreuzungen untereinander (Mischling aus 2 dieser Rassen).
Spezielle Hunde gelten als große Hunde. Größe und Gewicht des Tieres spielen dabei keine Rolle.
Bei Zweifeln, ob der Hunde zu den "speziellen" Hunden zählt, muss ein Sachverständigengutachten (z.B. vom Tierarzt) vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage erfolgt die weitere Einstufung. Für diese Rassen MUSS eine Alltagstauglichkeitsprüfung gemacht werden.
Es gilt grundsätzlich Leinen- UND Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten. Die Gemeinde kann bei positiven Befund einer verhaltensmedizinischen Evaluierung (nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung) eine Befreiung von der Leinen- UND Maulkorbpflicht aussprechen. Es erfolgt die Umstellung auf Leinen- ODER Maulkorbpflicht. Die Person, die den Hund führt, muss auch den Bescheid mitführen und bei einer Kontrolle vorweisen können.
Sie haben die Entscheidung getroffen, sich einen Hund zuzulegen? Dann beachten Sie bitte folgenden Ablauf:
1.) positive Absolvierung eines Sachkundekurses durch den Hundehalter/die Hundehalterin
2.) Kauf des Hundes
3.) Meldung bei der Gemeinde - ein über 12 Wochen alter Hund ist binnen 5 Werktagen zu melden! -
mit Vorlage folgender Dokumente:
- Vorlage Sachkundenachweis (nach positiv absolviertem Sachkundekurs)
- Versicherungsbestätigung (Hundehalter-Haftpflicht im Zuge der Haushaltsversicherung, ausgestellt auf die Adresse an der der Hund angemeldet wird, mit aktuellem Datum)
- Registrierungsbestätigung Heimtierdatenbank (kann bei Nichtvorlage auch direkt von den MitarbeiterInnen am Gemeindeamt unter Vorlage eines Lichtbildausweises ausgestellt werden)
- Hundepass (Chip-Nr., Rassenbezeichnung, Farbe, Geschlecht, Geburtsdatum des Hundes)
4.) Tierärztliche Größen-Bestätigung (40/20-Regel)
einzuholen zwischen zwischen dem 12. und 14. Lebensmonat
5.) Überprüfung Alltagstauglichkeit
für große und spezielle Hunde, vorzulegen bis zum 18. Lebensmonat
6.) Verhaltensmedizinische Evaluierung
für spezielle Hunde = "Freitesten" von Leinen- UND Maulkorbpflicht. Nach Vorlage dieser verhaltensmedizinischen
Evaluierung gilt Leinen- ODER Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten. Dieses "Freitesten" ist auf freiwilliger Basis und
somit nicht verpflichtend.
7.) Zusatzausbildung und verhaltensmedizinische Evaluierung
ist verpflichtend für auffällige Hunde
Fristen für große und spezielle Hunde:
- Mindestalter für die Alltagstauglichkeitsprüfung ist das vollendete 12. Lebensmonat
- Der Nachweis der absolvierten Alltagstauglichkeitsprüfung muss spätestens 6 Monate nach Anmeldung des Hundes vorgelegt werden - dies gilt für Hunde, die bei der Anmeldung das 12. Lebensmonat bereits vollendet haben. Hunde die bei der Anmeldung das 12. Lebensmonat noch nicht vollendet haben, müssen die Alltagstauglichkeitsprüfung bis zum vollendeten 18. Lebensmonat absolvieren.
Fehlende Alltagstauglichkeitsprüfung:
Der Hund gilt als auffällig. Ab dem Zeitpunkt der verstrichenen Vorlagefrist für die ATP gilt eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht. Weiters kommt es zu Verwaltungsstrafen und in letzter Konsequenz zur Untersagung der Hundehaltung
Negativ abgeschlossene Alltagstauglichkeitsprüfung:
Der Hund gilt als auffällig. Ab dem Zeitpunkt der verstrichenen Vorlagefrist für die ATP gilt eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht. Eine Zusatzausbildung und verhaltensmedizinische Evaluierung ist erforderlich.
Hundehalter, die bereits einen Hund besitzen:
Für große Hunde, die am 01.12.2024 bereits gemeldet sind, müssen keine Nachweise nachgereicht werden. ACHTUNG! Bei einem Halterwechsel gelten dann die Bestimmungen des neuen HHG!
Hunde spezieller Rassen, die jünger als 8 Jahre sind, müssen einen Nachweis der absolvierten Alltagstauglichkeitsprüfung innerhalb von 6 Monaten ab 01.12.2024 vorlegen (bis spätestens 31. Mai 2025)
Sollte Ihr Hund noch nicht in der Heimtierdatenbank registriert sein, können Sie dies gerne kostenlos am Gemeindeamt (mit Lichtbildausweis) eintragen lassen. Dies ist auch in Ihrem Interesse und kann Ihnen bei einem eventuellen verschwinden Ihres Hundes weiterhelfen.
Wenn die erforderlichen Meldungen und Nachweise nicht fristgerecht erbracht werden, verhängt die Bezirksverwaltungsbehörde laut OÖ. Hundehaltegesetz 2024 § 21 Strafen bis zu € 7.000,00.
Alltagstauglichkeitsprüfung - Kontaktdaten Hundeschule, Hundetrainer, etc.
Verhaltenmedizinische_Evaluierung_Kontakte.pdf herunterladen (0.06 MB)
Informationen bestehender oder bevorstehender Hundehaltung
OÖ. Hundehaltegesetz 2024